§ 1982 BGB
Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.