§ 1823 BGB
Vertretungsmacht des Betreuers
In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Vertretungsmacht des Betreuers
In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.