§ 1293 BGB
Pfandrecht an Inhaberpapieren
Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.
Pfandrecht an Inhaberpapieren
Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.