§ 1291 BGB
Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
Die Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld.
Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
Die Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld.