§ 1212 BGB
Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.
Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.